Montag, 26. Dezember 2016
Neue KiMiss Befragung
KiMiss hat eine neue Befragungsrunde gestartet:
http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2016studie.html

Vielleicht betrifft es ja den einen oder anderen.



Frohe Weihnachten O.
Leider kann ich Dich ja nicht erreichen, das Telefon ist mal wieder blockiert. Ich denk ganz viel an Dich!



Freitag, 9. Dezember 2016
Wirkung
So, das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber nun ein Woche alt. Was sind die bisherigen Auswirkungen? O. ist Montag aus dem Hort weggelaufen und wollte alleine zum Tanzen gehen. Die Mutter hat sie abgefangen und zurück in die Schule gebracht! Dort wurde dann versucht O. zu zwingen sich ordentlich von den Hortnern abzumelden - sprich nicht wegzulaufen. Dazu haben sie (Mutter und Hortnerin) O. nicht aus dem Raum gelassen. Für mich fällt das ja unter Freiheitsberaubung. Und O. wurde von der Hortnerin festgehalten, damit sie nicht rumläuft. Das ist Gewalt. Beweisen kann ich nichts davon, aber ich rede mit O. darüber und stärke sie.
Und O. hat einfach gewartet. Irgendwann war die Zeit um, und die Mutter ist mit ihr zum Tanzen gefahren.

Wie zu erwarten, hat das Urteil nichts geändert ...



Dienstag, 6. Dezember 2016
Kinderfeindliches System
Angefangen hatte es ja mit PAS - wie ein Elternteil versucht ein Kind dem anderen Elternteil zu entfremden.
Inzwischen bin ich eher an dem Punkt, zu erkennen, dass es das ganze "Helfersystem" ist, welches das auch noch unterstützt.

Letzte Woche war "Verkündung". Keiner kam, weil der Richter nicht ordentlich geladen hatte. Das weist er natürlich weit von sich.
O. wurde in den letzten 3 Monaten 7 mal befragt (2x Polizei, 2x Richter, 2x Verfahrensbeistand, 1x Jugendamt). O. hat immer konsistent gesagt, sie möchte zu beiden Elternteilen. Wenn das aber nicht geht, dann zu mir. Von den richterlichen Befragungen habe ich auch die Protokolle.
Und der Richter meint der Kindeswille wäre manipuliert - eine Meinung die er alleine vertritt. Alle anderen haben das Gegenteil gesagt.
Und das Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 311/08 - sagt:
"In allen Familienrechtssachen gilt, dass es ein Wohl des Kindes gegen seinen Willen nicht gibt, wenn dieser Wille ausreichend formuliert werden kann und auf förderliche Bedingungen zurückgeht." Insbesondere steht hier nichts von manipuliert - denn selbst wenn er manipuliert wäre, ändert das für das Kind nichts. Es ist sein verinnerlichter Wille.
Und der Richter spricht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Er WEISS, dass das nicht die Lösung ist. Selbst mit den Lügen der Mutter hat er eigentlich keine ausreichende Begründung. Er hat es trotzdem gemacht. Und mir gleich mit mitgeteilt, dass ich ins Rechtsmittel gehen werde ...

Und um nochmal auf den Anfang zurück zu kommen - das Jugendamt hat es inzwischen zweimal abgelehnt, O. nach erlebter Gewalt durch die Mutter anzuhören. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Der Verfahrensbeistand erklärt immer, die Wissenschaft - also z.B. Studien die ich zitiere - würden nicht stimmen. Und außerdem gäbe es ja auch noch andere Studie. Auf die konkrete Nachfrage nach diesen Studien bekomme ich einen Mini-Klebezettel mit zwei Namen. Bei dem einen habe ich dem Gericht bereits vorher (über das Gegengutachten) bewiesen, dass dieser Herr auf dem Wissensstand von vor 50 Jahren argumentiert - OHNE Studie, einfach nur Kraft seiner Wassersuppe.

Und vielleicht noch ein Zitat aus dem letzten Urteil: "Sie (O.) argumentiert zum gewünschten Wechselmodell allein mit dem Begriff der Gerechtigkeit." Das läßt der Richter nicht gelten. Offensichtlich ist ein deutsches Familiengericht nicht der Ort, an dem Gerechtigkeit ein Argument wäre - wo dann? bei der Mafia?