http://www.internationalervatertag.de/images/gutachten/amtsgericht-heidelberg_31_F_15-14.pdf
Aus der sehr guten Urteilsbegründung:
"Die Voraussetzung des Wechselmodells sind zwei Eltern, die in der Lage sind, sich jeweils gut um die Kinder zu kümmern. Und Eltern, die ihre Kind er lieben. Diese Voraussetzungen liegt hier bei beiden Eltern zweifelsohne vor. "
"Es ist im Jahre 2014, in Ansehung der umfassenden, auf Gleichstellung und Selbstverwirklichung abzielenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, einem Vater, der die gleiche Teilhabe am Leben seiner Kinder erreichen möchte, kaum mehr zu vermitteln, weshalb dies von der Zustimmung der Mutter abhängen soll, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und der Wunsch dem Kindeswohl am besten entspricht."