KiMiss hat eine neue Befragungsrunde gestartet:
http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/de/2016studie.html
Vielleicht betrifft es ja den einen oder anderen.
http://www.internationalervatertag.de/images/gutachten/amtsgericht-heidelberg_31_F_15-14.pdf
Aus der sehr guten Urteilsbegründung:
"Die Voraussetzung des Wechselmodells sind zwei Eltern, die in der Lage sind, sich jeweils gut um die Kinder zu kümmern. Und Eltern, die ihre Kind er lieben. Diese Voraussetzungen liegt hier bei beiden Eltern zweifelsohne vor. "
"Es ist im Jahre 2014, in Ansehung der umfassenden, auf Gleichstellung und Selbstverwirklichung abzielenden politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, einem Vater, der die gleiche Teilhabe am Leben seiner Kinder erreichen möchte, kaum mehr zu vermitteln, weshalb dies von der Zustimmung der Mutter abhängen soll, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und der Wunsch dem Kindeswohl am besten entspricht."
Die Schweiz ist auf dem besten Weg auch die Doppelresitenz als gesetzliche Lösung für Streitfälle einzuführen:
http://vev.ch/index.php/unsere-themenbereiche/trennung-scheidung/unterhaltsrecht/624-unterhaltsrecht-beschlossen
Damit hinken nur noch Deutschland und Österreich der "westlichen, zivilisierten" Welt hinterher und ignorieren die Forschungsergebnisse der letzten 50 Jahre.
Aber irgendwie müssen ja Jugendämter, Gutachter, Familen-Rechtsanwälte und Familien-Richter in Deutschland ihr Geld verdienen. Ihnen ist es sicher nicht zuzumuten nur an die Kinder zu denken.
http://endstation-kindeswohl.de/hintergrund/
zeigt einige sehr wissenswerte Vorträge zum Thema Kindeswohl - auch wenn der Name der Seite nicht so glücklich gewählt ist - wie ich finde.