Freitag, 6. Juni 2014
Hinweise für Umgang mit dem Jugendamt
Tja, beim Jugendamt hängt es stark vom Sachbearbeiter ab. Aber viel können oder wollen die nicht machen.
Das Jugendamt wird keine Stellung beziehen, nicht mal zu Kleinigkeiten. Das haben die Eltern zu entscheiden. Das Jugendamt greift erst aktiv ein, wenn es der Meinung ist, dass die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind.
Wenn die Eltern sich streiten wird es weder vermitteln noch schlichten.
In Abhängigkeit vom Mitarbeiter gilt das alles nicht, wenn die Mutter fragt. Da kann man dann schonmal einseitig agieren.
Das Jugendamt gibt erst dann eine Stellungnahme ab, wenn es gerichtlich aufgefordert wird. Die Meinung des Jugendamtes erfährt man auch erst dann.

So zu den Tipps – nichts sofort unterschreiben. Okay das gilt allgemein. :)
Nichts unterschreiben, was eine Klausel der Art „Falls wir uns uneins sind, gilt alles trotzdem weiter“. Am Beispiel – Das Kind geht in den Kindergarten. Es wird eine Regelung gefunden mit der beide Eltern einverstanden sind. Nun kommt das Kind in die Schule und nun wäre eine neue Regelung sinnvoll. Der Mutter gefällt die alte, der Vater hätte gern eine neue. Mit der Standartklausel von oben, wird nichtmal drüber geredet. Und das ist der Grund für die Klausel – wenn ich die Eltern erstmal losgeworden bin, sollen sie gefälligst auch weg bleiben.
Vereinbarungen lieber befristen.

So ziemlich alle Sachbearbeiter die ich bisher getroffen habe, lehnen es ab irgendetwas Vorbereitetes zu lesen. Sie wollen lieber ein Gespräch, dessen Inhalt später schwer nachvollziehbar und diskussionsfähig ist. Da kann man auch schön irgendwas missverstehen.
Darauf nicht einlassen. Die Unterlagen da und den Empfang quittieren lassen, z.B. vor dem Gespräch per Fax schicken.
Daran bleiben. Das Jugendamt ist Dreh- und Angelpunkt für alle anderen Stellen. Die Leute nötigen mit den anderen Stellen zu reden. Das vermeidet die „davon wusste ich noch gar nichts“-Gespräche.



Hinweise für den Umgang mit Gerichten
Meiner Meinung nach, sollte die gesetzliche Regelung wie folgt aussehen. Das (oder die) Kind(er) sind zu 50% bei einem Elternteil und zu 50% bei dem anderen. Die Kosten werden genauso geteilt. Alles andere ist Absprache. Dieser Ansatz funktioniert in vielen anderen Ländern sehr gut. Es führt dazu, dass trotzdem nur ca. 10% der Kinder tatsächlich z.B. wöchentlich wechseln. Aber der wesentlichere Effekt ist, dass niemand um „seine“ Zeit kämpfen muss. Die Eltern sind viel offener für Absprachen. In Deutschland ist es eher so, dass ein Elternteil 100% für sich beansprucht und den anderen zum Bittsteller degradiert. Und die Anwälte unterstützen das.
Gerichte sollten alle Streitigkeit abweisen und die Eltern zu Therapien „zwingen“. Einige Gerichte machen dies bereits. Oft reicht ein Hinweis wie: Gehen sie Acht mal zu den Sitzungen. Danach rede ich mit dem Therapeuten und falls einer von Ihnen nicht konstruktiv mitgearbeitet hat, muss ich annehmen, dass er für die Erziehung des Kindes nicht geeignet ist.


Meine Erfahrungen vor Gericht zeigen, dass es zugeht wie auf einem türkischen Bazar. Was will der eine? Was will die andere? Und am Ende kommt irgendwas dazwischen raus. Meist will ein Elternteil alles und der andere macht einen sinnvollen Vorschlag. Was rauskommt ist murks. Am Ende wird Jugendamt und Verfahrensbeistand befragt, ob dies dem Kindeswohl entspricht, es wird abgenickt und alle gehen nach Hause.
Stellen wir uns Tarifverhandlungen vor: Allen ist klar 5% sind realistisch (ein Beispiel). Aber eine Seite sagt 0% und die andere 10%. Und dann trifft man sich in der Mitte. Wäre einer mit dem sinnvollen Vorschlag gestartet, wären 2,5% oder 7,5% rausgekommen.
Was lernen wir daraus – deutlich mehr fordern, zurückrudern kann man immernoch. Fühlt sich scheiße an, aber so ist die aktuelle Gerichtswelt in Deutschland.