Dienstag, 17. November 2015
BVerfG Urteil
Das BVerfG hat aktuell ein Urteil gegen das Wechselmodell gefällt.
Allen Argumenten die dagegen sprechen, wurde stattgegeben und dabei ignoriert das keins davon wissenschaftlich belegt werden kann, und die allermeisten bereit widerlegt wurden. Man beruft sich einfach auf die "Experten" des OLG - die werden schon wissen warum sie so entschieden haben.
Die Argumente dafür (sprich die wissenschaftlichen Studie und Untersuchungen, teilweise mit einer Datenbasis von 200.000 Kindern) wurden als "zu abstrakt" abgelehnt.

Die Folge einer solchen Rechtsprechung kann doch nur sein, dass die Mütter weiter die Kommunikation verweigern und die Eltern ihre Lösung direkt über das Kind durchsetzten wollen. Und das damit dann genau das passiert, was eigentlich verhindert werden soll. Wie kann man so blind sein?

Das Deutschland damit entgegen dem Europarat handelt der sich mit einer Resolution klar (ohne Gegenstimmen) für das Wechselmodell ausspricht, interessiert die Gerichte auch nicht.