Lösungen für die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell)
Lösungen für die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell)
Der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (ICSP) unterstützt die Entschließung 2079 des Europarates zu Gleichstellung und gemeinsamer elterlicher Verantwortung
Bonn, 23. Dezember 2015. Vom 9.-11. Dezember 2015 trafen sich anlässlich der Internationalen Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz in Bonn ca. 120 Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, familialen Professionen und Zivilgesellschaft aus 20 Ländern und 3 Kontinenten, um sich mit der rechtlichen und gesellschaftlichen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) für Familien nach Trennung und Scheidung der Eltern zu befassen.. Die Tagung wurde gemeinsam vom Präsidenten des Internationalen Rates für die Paritätische Doppelresidenz e. V. (International Council on Shared Parenting – ICSP), Prof. Dr. Edward Kruk, University of British Columbia (Kanada), und Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf, Evangelische Hochschule Nürnberg (Deutschland), geleitet.
Nach Aussage von Prof. Edward Kruk zeigte diese zweite internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz deutliche Fortschritte seit der ersten ICSP-Konferenz im Vorjahr. „Während sich die erste Konferenz darauf konzentrierte, die Kluft zwischen empirischen Erkenntnissen und gesellschaftlicher und rechtlicher Praxis zu überwinden, befasste sich die zweite Konferenz mit der Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz sowohl in der rechtlichen als auch in der psycho-sozialen Praxis. Wir beobachten derzeit auf internationaler Ebene einen bedeutenden Paradigmenwechsel in Richtung Akzeptanz der Paritätischen Doppelresidenz als sinnvollem, kindeswohlorientiertem Betreuungsarrangement. Die Zeit ist reif, die Paritätische Doppelresidenz konsequent weltweit umzusetzen und damit unserer Verantwortung für die betroffenen Kinder gerecht zu werden.“
Prof. Hildegund Sünderhauf, Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirates des ICSP, betonte: „Auf der Konferenz wurde deutlich, welch großer Umfang an positiven empirischen Befunden zur Paritätischen Doppelresidenz vorhanden ist. Sie bestätigen, dass diese Familienform Kindern nach Trennung und Scheidung ihrer Eltern in vielen Fällen helfen kann.“
Dr. Chantal Clot-Grangeat, klinische Psychologin und Vizepräsidentin des ICSP, bestätigte: „Die familialen Professionen sollten die Ergebnisse der empirischen Forschung in ihre tägliche Arbeit im Kontext von Trennung aufnehmen und die Chance einer Deeskalation familiärer Konflikte in einem frühen Stadium ermöglichen.“
Oliver Hunziker, Vizepräsident des ICSP und Vertreter der Zivilgesellschaft, stellte fest, dass „auf der Basis der jüngsten Entschließung 2079 des Europarates zur Gleichstellung und gemeinsamen elterlichen Verantwortung, auf der Konferenz vorgestellt durch die Initiatorin der Resolution, Françoise Hetto-Gaasch, Politiker aller Länder aktiv werden und ihre Gesetze entsprechend ändern sollten.“
Die nächste Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz wird voraussichtlich 2017 in Boston, USA, stattfinden.
Die Internationale Konferenz zur Paritätischen Doppelresidenz 2015 wurde gefördert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Evangelischen Hochschule Nürnberg.
Kontakt:
Angela Hoffmeyer, Generalsekretärin
Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz (ICSP)
Stiftsgasse 6, 53111 Bonn
Tel.: +49-170-800 46 15 / E-Mail: angela.hoffmeyer@twohomes.org
Website: www.twohomes.org
Anhang
Schlussfolgerungen der Konferenz
Die Paritätische Doppelresidenz (Wechselmodell) ist in der Forschung und in der juristischen und psychologischen Praxis als Betreuungsarrangement nach einer Trennung anerkannt, durch das die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes bestmöglich gefördert werden können. Es besteht Konsens darüber, dass die Paritätische Doppelresidenz sowohl auf rechtlichem als auch auf psycho-sozialem Gebiet unverzüglich als Grundannahme umgesetzt werden sollte und dass dies von Berufs- und Fachverbänden vollständig befürwortet und unterstützt werden sollte.
Die Paritätische Doppelresidenz umfasst sowohl die gemeinsame elterliche Sorge (Entscheidungsbefugnisse) von Vätern und Müttern als auch ihre gemeinsame elterliche Verantwortung für die Erziehung und das Wohlergehen der Kinder im Alltag unter Berücksichtigung des Alters und des Entwicklungsstandes der Kinder. Es besteht Konsens darüber, dass die Paritätische Doppelresidenz, einschließlich der Annahme gemeinsamer Verantwortung und gemeinsamer Rechte von getrennt lebenden Vätern und Müttern hinsichtlich der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder, zur rechtlichen Umsetzung in der Gesetzgebung zu verankern ist.
Die Paritätische Doppelresidenz ist als das wirksamste Mittel sowohl zur Verringerung von „Hochstrittigkeit“ von Eltern als auch zur Verhinderung erstmalig auftretender familiärer Gewalt anerkannt. Es besteht Konsens darüber, dass das Ziel der rechtlichen und psycho-sozialen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz als einer Grundannahme die Eindämmung des Elternkonfliktes nach der Trennung ist. Es besteht weiterhin Konsens darüber, dass die rechtliche und psycho-soziale Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz als einer Grundannahme insbesondere für „hochstrittige“ Familien zu fördern ist und dass dies von Berufs- und Fachverbänden vollständig befürwortet und unterstützt werden sollte.
Es besteht Konsens darüber, dass die vorstehenden Punkte für die Mehrheit von Kindern und Familien gelten, aber nicht bei erwiesener familiärer Gewalt oder erwiesenem Kindesmissbrauch. In solchen Fällen sollte die Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz widerlegbar sein. Es besteht Konsens darüber, dass zukünftige Forschungsaktivitäten zur Paritätischen Doppelresidenz vorrangig auf die Beziehung zwischen elterlicher Sorge und familiärer Gewalt, einschließlich Kindesmisshandlung in all seinen Formen, ausgerichtet werden sollten. Es besteht weiterhin Konsens darüber, dass sowohl für die Wissenschaft als auch für die juristischen und psychologischen Berufe eine Priorität in der Entwicklung von Rechtsvorschriften und von Leitlinien für die Praxis bezüglich Schutzmaßnahmen für Fälle von erwiesener familiärer Gewalt liegen sollte.
Es sind zunehmende Belege dafür vorhanden, dass durch die Paritätische Doppelresidenz Eltern-Kind-Entfremdung in Trennungsfamilien sowohl verhindert werden als auch, sofern sie bereits eingetreten ist, behoben werden kann. Es besteht Konsens darüber, dass die Durchführbarkeit einer rechtlichen Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung weiter untersucht werden muss.
Psychologische Beratung und Mediation tragen wesentlich zum Gelingen der Paritätischen Doppelresidenz bei. Es besteht Konsens darüber, dass ein erreichbares Netz von Familienberatungsstellen mit dem Angebot einer Familienmediation sowie andere geeignete Unterstützungsleistungen entscheidende Bestandteile aller Bemühungen zur gesetzgeberischen und psycho-sozialen Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz sind. Wir rufen die Regierungen dazu auf, solche Netze als notwendige Ergänzung zur Einführung einer rechtlichen Grundannahme der Paritätischen Doppelresidenz einzurichten.
Wir fordern die Mitgliedstaaten des Europarates dazu auf, die Entschließung des Europarates vom 2. Oktober 2015 vollständig zu übernehmen. Insbesondere fordern wir die Mitgliedstaaten dazu auf, die folgenden Bestimmungen umzusetzen:
5.5 Einführung des Grundsatzes der Doppelresidenz nach einer Trennung in ihren Gesetzen.
5.9 Förderung und Entwicklung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren in familienrechtlichen Angelegenheiten, an denen Kinder beteiligt sind.
Der Internationale Rat für die Paritätische Doppelresidenz e. V. ist eine internationale Vereinigung, die Vertreterinnen und Vertreter aus den Sektoren Wissenschaft, familiale Professionen und Zivilgesellschaft zusammenführt. Zweck des Vereins ist erstens die Verbreitung und Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („Kindeswohl“) von Kindern getrennt lebender Eltern und zweitens die Formulierung von Empfehlungen zur Umsetzung der Paritätischen Doppelresidenz in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Praxis auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.
zyllyn am 31. Dezember 15
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Kraftlos
In der letzten Schulwoche kam O. mit Ranzen. Obwohl Wandertag war.
Sprich die Mutter hatte in der ganzen Woche zuvor, in der O. krank war, es nicht einmal geschafft sich über die Schule zu informieren.
Aber mich versucht sie (über das Jugendamt) schlecht zu machen, weil ich (vor zwei Wochen) nicht extra in der Schule war. Ich hatte einfach eine Klassenkameradin angerufen. Auf solche Ideen kommt die Mutter gar nicht erst.
Und das ist nur ein Beispiel der letzen Wochen. Als Allem wird immer ein Riesending gemacht. Man kommt nicht zur Ruhe. Immer wieder neue Lügen. Immer wieder neue Anfeindungen. Lange stehe ich das nicht mehr durch.
zyllyn am 31. Dezember 15
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Abholen
Beim (unnötigen, weil Extour) Abholen von O. kam es mal wieder zu einer altbekannten Szene. Die Mädel umarmen sich, O. hebt E. hoch und die Mutter ruft - Du das nicht, das ist nicht gut für Deinen Rücken ...
zyllyn am 25. Dezember 15
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Jugendamt - Muttis Freund und Helfer
Ob des Mailverkehrs zwischen dem Jugendamt, der Mutter und mir hat sich dann die Teamleiterin vom Jugendamt wieder gemeldet. Sie wolle den Mailverkehr ans Gericht schicken und auf einen baldigen Termin drängen.
Wir stellen also fest, wenn das Jugendamt wissenschaftlich gesicherte Fakten erhält, welche zum einen aufzeigen, wie schlecht die Situation für O. und wie sich dies verbessern ließe – dann wird die Deckung hochgenommen und nichts weiter gemacht.
Selbst rechtliche Maßnahmen, wie die Resolution vom Europarat bewirken nichts.
Wenn die Mutter hingegen nachweisliche Lügen verbreitet, dann springt ihr das Jugendamt bei und will ihr helfen.
zyllyn am 22. Dezember 15
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Krank
Mitte der vorletzten Woche wurde O. krank. Die Mutter hat mich informiert und wir haben für Freitag eine Abholzeit vereinbart. Freitag bekam ich dann eine Nachricht, O. wäre schlimmer erkrankt und sie wären wieder beim Arzt. Nachdem sie bei Arzt fertig waren, wollte ich O. bei der Mutter abholen. Sie hätte sie mir auch gleich in der Stadt geben können, aber so einfach geht es nie.
Also bin ich zu ihr nach Hause gefahren. Und dort wurde mir erklärt, es dauere noch. Man müsse noch das Antibiotika zubereiten und dafür Wasser abkochen und abkühlen lassen. Es ging um 75ml und zum Abkühlen wurde der Kühlschrank benutzt. Also sollte ich warten ...
Mein Hinweis, dass ich noch die anderen Kinder abholen muss und der Kindergarten 13 Uhr schließt, wurde komplett ignoriert, bzw. hat die Sache vermutlich nur noch weiter verzögert.
Erst als ich gesagt habe, ich fahre jetzt – und ins Auto gestiegen bin – kam dann Bewegung ins Ganze.
Wie der Beipackzettel erklärt, soll frisches, klares Leitungswasser verwendet werden – nix von Abkochen. Rückblickend durfte nur kein Präzedenzfall geschaffen werden – nämlich, dass wir eine Terminvereinbarung nutzen, welche ich vorgeschlagen habe (und dem sei eigentlich spontan zugestimmt hatte). Aus einem solchen Grund musste O. schonmal zum Arzt.
Also das Abkochen war unnötig. Das Antibiotika auch – es wurde auf Drängen der Mutter verschrieben. Aber das habe ich erst Montag beim Arzt erfahren. Darüber hinaus hat es üble Nebenwirkungen …
Ich hätte es nicht gegeben. Da die Mutter aber damit angefangen hatte, konnte ich es nicht absetzen.
Alles was O. hatte war eine ausgewachsene Erkältung. Eine Woche Ruhe hätte auch ausgereicht – ohne so viel Chemie.
Aber was wir Samstag noch entdeckt haben, waren Läuse. Das komplette Programm, inklusive frisch geschlüpft. Also seit mindestens 9 Tagen …
Wir haben es behandelt und ich habe die Mutter informiert.
Daraufhin hat sie dem Jugendamt gegenüber behauptet diese hätte sie von uns – wenn überhaupt. Ich habe ja nichteinmal gehauptet, sie hätte sie von zu Hause oder so. Ich habe lediglich gefragt, wie das so lange nicht auffallen kann.
Daraufhin sah ich mich genötigt, gegenüber dem Jugendamt Einiges klarzustellen und habe mal zusammengefasst:
Im Haushalt der Mutter sind:
- die Meerschweinchen vor Monaten gestorben (deren Eltern bei uns immer noch am Leben sind)
- der Hase nach wenigen Wochen gestorben ist
- die Katze weggelaufen ist
O. hatte letztes Jahr:
- über Monate Warzen an den Füssen. Behandlungen bei uns alle 14 Tage reichen einfach nicht aus.
- mehrere Monate eine kariöse Stelle am Zahn – bis die Mutter mit ihr überhaupt zum Zahnarzt gegangen ist
O. hatte zu den letzten zwei Umgangswochenenden Flohbisse und nun Läuse.
Alles in Allem kein gutes Muster. Und die Mutter wusste von den Flöhen (sie haben die Bisse behandelt und die Betten gewaschen etc.), hat aber gegenüber dem Jugendamt wieder behauptet die wären von uns.
Obwohl O. das Antibiotika (und die restliche Chemie) über eine Woche nehmen sollte, gab es keine Krankschreibung für die Woche. Nur eine Sportbefreiung.
Diese Puzzleteile fügten sich später. Zum einen sollte O. in die Schule, damit die Mutter arbeiten kann. Zum anderen war letztes Wochenende Akrobatikaufführung und O. hatte eine wichtige Rolle (inklusive speziellem Kostüm). Aber die Mutter braucht ja diese Wochenende, um mit O. Weihnachten vorzufeiern – wie vor zwei Jahren schonmal. Und da sie keine Verantwortung übernehmen kann, braucht sie die Krankschreibung.
Das O. nicht für Aufführung kam, haben wir erst dort erfahren …
Morgen hole ich O. ab – mal sehen wie Weihnachten wird.
zyllyn am 22. Dezember 15
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Nachtrag Schule
So ein Blog ist nichts für mich. Ich schaffe es einfach nicht regelmäßig zu schreiben. Insbesondere wenn irgendwas wichtiges passiert ist.
Also wieder mal eine Zusammenfassung.
Aus der Schule kam kein Feedback. Ich bin dann persönlich hingegangen und hab mit Lehrerin und Hortnerin geredet. Während die Lehrerin vehement gegen das Telefonieren geredet hat, hat die Hortnerin behauptet niemand hätte sie je gefragt (was falsch ist, ich habe auch sie gefragt). Aber sie hat dann zuckersüß (von sich aus) zugesagt, O. Zeit zum telefonieren einzuräumen. Das hat dann ach ein paar Mal geklappt. Inzwischen ist wieder Funkstille.
Auf den Gesprächstermin angesprochen, hat die Lehrerin auf ihrem Standpunkt beharrt. Ich kann zu dem Termin kommen, an dem die Mutter Zeit – oder ich lasse es eben. Ein ordentliches Gespräch war nicht möglich die Lehrerin hat mich einfach stehen lassen und ist gegangen.
Ich habe mich dann an die Schulleitung gewandt und für den folgenden Montag einen Termin bekommen. Das Gespräch war konstruktiv und respektvoll. Mir wurde zugesagt, dass ein Termin gefunden werden wird. Eine Rückmeldung sollte ich bis Freitag erhalten.
Den Montag darauf habe ich nachgefragt. Die Sekretärin hat versprochen der Direktorin eine Nachricht zu hinterlassen und diese würde mich am Nachmittag zurückrufen. Ein Rückruf erfolgte nicht. Als ich Dienstag nachgefragt habe, wurde mir gesagt heute nicht mehr. Morgen sowieso nicht und am Donnerstag vermutlich auch nicht.
Daraufhin habe ich der Direktorin eine Mail geschrieben und auf eine Terminfindung noch in dieser Woche bestanden – sonst würde ich mich an das Schulamt wenden. Und siehe da – am nächsten Tag rief mich die Lehrerin an und wir haben unseren Termin.
zyllyn am 22. Dezember 15
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