Polizeieinsatz im Indoor-Spielplatz
Am Freitag ist O. gegen den Willen ihrer Mutter zum Geburtstag ihrer Schwester gegangen. Die Mutter hat O. als vermisst gemeldet.
Die Polizei (inklusive Suchhunde) kam darauf hin zum Indoor-Spielplatz, wo die Feier statt fand. Das die Mutter der Polizei diesen Ort mitteilen konnte, wunderte scheinbar niemanden.
Nach kurzem Gespräch nimmt die Polizei den Vorschlag an, das O. nach der Feier heimgebracht wird. Die Mutter stürmt wutentbrannt raus. Die Polizei geht.
Die Polizei kommt wieder. Die Mutter hat offensichtlich die Chefin der Polizisten angerufen. Diese gibt Anweisung O. mitzunehmen. Wir diskutieren etwas mit den Polizisten. Diese wollen jetzt auch mit O. reden. O. erklärt nicht mit zu wollen. Der Polizist meint sie müsse aber zur Mutter. O. verneint. Wir erklären den Polizisten, dass diese keine Gewalt anwenden dürfen. Das erklären die dann ihrer Chefin und so bleibt O. bis zum Ende der Feier.
So ein Kindergarten. Warum muss man der Polizei ihren Job erklären? Und warum machen die dass überhaupt noch mit? Sie haben nichtmal versucht mich anzurufen, um den Sachverhalt ohne Hundestaffe etc. zu klären ...
Die Polizei war zeitgleich auch bei uns zu Hause - Zitat einer Polizisten bei der Besichtigung der Wohnung: 'hier würde ich auch Kind sein wollen'.
zyllyn am 05. März 18
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BVerfG
Ich hab den Sachverhalt mal ans Bundesverfassungsgericht geschickt. Mal schauen ob was dabei rauskommt.
zyllyn am 16. Januar 18
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Weil nicht sein kann, was nicht sein darf
Ich habe heute das OLG Urteil bekommen. Die Mutter hat nun offiziell das alleinige Sorgerecht.
Die Highlights:
- Der Wille von O. ist nicht authentisch. Beweis – er hat sich über die Jahre geändert von „halbe halbe“ zu „ich will bei Papa leben“. Und Papa beantragt bei Gericht immer das was das Kind will.
- Der Gutachter ist völlig in Ordnung. Beweis – wir nehmen ihn immer.
- Wenn (in der Formulierung „falls“ …)die Mutter dem Kind Gewalt antun, dann ist der Vater Schuld. Ohne Beweis
- Was wird jetzt besser? Schweigen im Wald
Gegenbeweis - nichts wird besser (zu dem Zeitpunkt hatte die Mutter das Urteil schon):
O. wollte nicht zurück zur Mutter. Telefonisch hat diese einfach aufgelegt. Als wir wie gerichtlich festgelegt für der Tür der Mutter standen und reden wollten, hat die Mutter O. reingezogen und abgeschlossen. O. hat verzweifelt versucht wieder raus zu kommen. Erfolglos.
Die zu Hilfe gerufene Polizei hat noch einen Notarzt mitgebracht – nach ca. 2 Stunden. Da der außer einem ausgeprägten Wille nichts feststellen konnte, verblieb O. bei der Mutter und ich wurde des Platzes verwiesen.
Als die Polizei kam, hat die Mutter aus zwei Türen eine Schleuse gebildet und das auch so genannt. „Damit O. nicht raus kann“. In meinen Augen ist das Freiheitsberaubung und ich habe es entsprechend angezeigt. Das Jugendamt hat die Meinung, dass das in Ordnung ist, da die Mutter ja das alleinige Sorgerecht hat. Ich habe auch dieses angezeigt.
Es ist so absurd. So traurig. Und ich fühle mich so hilflos.
Es kann sich ja jeder für sich vorstellen, wie das ist, wenn man draußen steht, das eigene Kind verzweifelt versucht zu einem zu kommen und die Polizei und die Mutter das verhindern.
Armes Deutschland.
zyllyn am 02. Januar 18
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