Bewegung am Gericht
Das Gericht hat es geschafft doch mal was zu schreiben. Nach Monaten ...
Mein Befangenheitsantrag gegen den Gutachter wurde abgelehnt.
Das könnte man übers OLG angehen, aber das führt vermutlich zu nichts. Mein neuer Anwalt hätte den Antrag deshalb gar nicht erst gestellt.
Zwar hätten wir (laut Gegengutachter) vor dem OLG bessere Chancen, aber das Resultat wäre dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein neuer Gutachter. Und damit noch mehr sinnlos verschwendete Zeit.
Ich hoffe das wir möglichst bald einen Gerichtstermin bekommen und das dann hoffentlich direkt klären können.
zyllyn am 08. Januar 16
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BVerfG Urteil
Das BVerfG hat aktuell ein Urteil gegen das Wechselmodell gefällt.
Allen Argumenten die dagegen sprechen, wurde stattgegeben und dabei ignoriert das keins davon wissenschaftlich belegt werden kann, und die allermeisten bereit widerlegt wurden. Man beruft sich einfach auf die "Experten" des OLG - die werden schon wissen warum sie so entschieden haben.
Die Argumente dafür (sprich die wissenschaftlichen Studie und Untersuchungen, teilweise mit einer Datenbasis von 200.000 Kindern) wurden als "zu abstrakt" abgelehnt.
Die Folge einer solchen Rechtsprechung kann doch nur sein, dass die Mütter weiter die Kommunikation verweigern und die Eltern ihre Lösung direkt über das Kind durchsetzten wollen. Und das damit dann genau das passiert, was eigentlich verhindert werden soll. Wie kann man so blind sein?
Das Deutschland damit entgegen dem Europarat handelt der sich mit einer Resolution klar (ohne Gegenstimmen) für das Wechselmodell ausspricht, interessiert die Gerichte auch nicht.
zyllyn am 17. November 15
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Schade
das es nicht um einen Hund geht. Da scheint das Gericht fehlende Bindungstoleranz eher zu erkennen:
http://blog.beck.de/2014/05/09/herrchen-ohne-bindungstoleranz
zyllyn am 09. Juli 15
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Gutachter
Am Dienstag war ja der Termin beim Gutachter - Abschlussgespräch mit beiden Eltern.
Direkt danach war mein Eindruck - so lala bis mies gelaufen. Z.B. hatte die Mutter vorher nochmal ein (nicht abgesprochenes und auch hinterher nicht erwähntes) Einzelgespräch. Das wirkt nicht vertrauensbildend.
Mit zwei Nächten Abstand sehe ich es etwas anders.
Auf die Psychologen-Eröffnungsfrage: "Was erwarten sie von diesem Gespräch?" Habe ich -ganz Gentlemen- sie zuerst anworten lassen. Es kam das schon oft gehörte: "Ich weiß nicht genau was ich hier soll". Also musste der Gutachter etwas nachbohren - schließlich hat sie ja mit ihrem Antrag alles ins Rollen gebracht. Was wirklich tolles kam dann auch nicht.
Als ich dran war, hab ich meine Sorge um O. und die Hoffnung auf eine (für alle) entspannende Lösung zu Ausdruck gebracht.
Wir durften unsere Versionen der Geschichte von E.s Geburtstag erzählen. Alles was nicht klar nachweisbar ist wurde von ihr bestritten, und an den Rest kann sie sich nicht erinnern. Der Gutachter nahm vermutlich an, die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen - aber Fakten, wie ins Haus eindringen und die Treppe hochlaufen bleiben.
Dann wurde uns erklärt was O. so gesagt hat. Zusammengefasst - sie möchten einen Papatag (mit konkreten Zeitvorstellungen) und sowohl direkt (durch Aussage) und indirekt (durch projektive Tests) ein Wechselmodell.
Also O. dafür, Papa dafür, Mama dagegen. Mal schauen wie das weitergeht.
Der Gutachter hat klar erklärt, mit Gericht wird das nichts - nur wenn beide einverstanden sind. Naja dann bräuchte man auch kein Gericht ...
Über den Punkte habe ich mit dem Gutachter etwas diskutiert und er hat eingeräumt, dass die aktuellen Studien das Wechselmodell in einem guten Licht dastehen lassen. Aber das Gericht wird trotzdem nicht so entscheiden. Einziger Weg - einer hat das alleine Aufenthaltsbestimmungsrecht und schlägt es als Umgangslösung vor. Vielleicht war das ein Wink mit dem Zaunspfahl. Zumindest kam es mir den dem Moment nicht so vor. In der Situation klang es eher wie - "Gibts nicht!".
Dann sollte die Mutter ihren Antrag begründen:
1. Versuch - "mit dem kann man nicht reden" - reicht nicht
2. Versuch - "mit dem kann man sich nicht einigen" - reicht nicht, Gutachter hilft und gibt die Rahmenparameter vor
3. Versuch - laberpalaver - nein das reicht auch nicht. Sie bekommen kein alleiniges Sorgerecht.
Damit hatte sie offensichtlich nicht gerechnet. Insbesondere nicht mit eine solch klaren Absage.
Dann soll ich meinen Antrag begründen. Gutachter nimmt die Erklärungen auf, sagt aber nicht dazu. Das ist einer der Punkte, die mich rückwirkend hoffen lassen.
Ansonsten habe ich mir regelmäßig ins Wort fallen lassen und dies auch einmal explizit erwähnt: "Lass mich bitte wenigstens einmal ausreden".
Und einmal bei passender Gelegenheit gefragt: "Kannst Du mir eine Gelegenheit der letzten vier Jahre nennen, bei der wir in einer Frage bzgl. O. so entschieden hätten, wie ich es vorgeschlagen haben?" - böses Palaver
Ich habe meine Frage wiederholt - nochmehr böses Palaver
Danach habe ich gesagt: "Nochmal frage ich nicht".
Fazit: Meine Position ist zumindest nicht schlechter geworden. Die Mutter hingegen hat deutlich an Boden verloren.
Und erste Ergebnisse gab es. Gestern erreichte mich die Nachricht, dass das von mir gewünschte Ende für den Osterumgang bestätigt wird - ohne irgendeine Diskussion. Premiere :)
zyllyn am 02. April 15
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WE mit Gutachter
So - am Samstag war der Besuch. Angekündigt für 90 Minuten "Beobachtung" und 60 Minuten Gespräch mit O.
Wir wollten noch Fahrrad auf dem Dorfplatz fahren bis er kommt, aber er war etwas früher dran. So mussten wir das Fahrradfahren absagen und O. hat erstmal gebockt. Super Einstieg.
Danach lief es gut. Der Gutachter hat sich komplett rausgenommen und Gespräche mit ihm unterbunden - O. hat es ein paarmal versucht. Nach einer Stunde hatte der genug "gesehen" und nach weiteren 30 war auch das Gespräch zu Ende. Also insgesamt 90 Minuten über ein paar Leben zu entscheiden.
Nun könnte man meinen, er hatte alles gesehen was nötig war. Das kann man dann sowohl positiv als auch negativ sehen.
Dann war er wieder weg - in seiner blinkenden und glitzernden S-Klasse. Schön zusehen wieviel Geld man mit dem Leid anderer Leute verdienen kann.
Naja das nächste Gespräch ist in einer Woche – quasi der Konfrontation der Eltern vor ihm. Mal schauen wie das läuft.
Vorher gab es noch ein paar interessante Infos von O.
Das Gespräch mit dem Gutachter bei der Mutter war Dienstag. Die Mutter hat sie extra eher aus der Schule abgeholt. Das macht schon zweimal dieses Jahr – einmal für einen Zahnarzttermin und einmal für den Gutachter. Und versprochen hatte sie O. 15 Uhr – da war sie 15:30Uhr. Und so mussten sie rennen, um vor dem Gutachter zu Hause zu sein.
Und die Mutter hat DIE Lösung für alle Probleme. Sie will O. nun eher abholen. Am Donnerstag z.B.. Gut das ist der Tag an dem sie zu ihrer Freundin Luana geht. Und vor die Wahl gestellt – eher abholen oder Luana - hat sie sich für Luana entschieden. Naja das gab auch O. zu denken. Lange funktionieren solche Manipulation nicht mehr.
In der Schule gabs schon wieder ne 6. Weil ein Gedicht fehlte – also die Vorlage, das Gedicht selbst war erfolgreich auswendig gelernt worden. O. hat das sehr belastet. Weil sie doch aufs Gymnasium will. Hier macht die Mutter ordentlich Druck. Nur das genau das O. die Angst vor der Schule nicht nimmt und damit die Blockaden auch nicht auflöst.
Wir konnte sie etwas beruhigen:
- Man kann auch ohne Gymnasium glücklich werden
- Es ist noch etwas hin bis zum Gymnasium
- Und man kann auch später wechseln
Ansonsten war O. wieder sehr lieb und konnte mit fortschreitender Zeit immer mehr entspannen. Sie begreift auch mehr und verteidigt die Mutter nicht mehr blind, sondern fängt an von sich aus Fragen zu stellen. Warum macht Mama XYZ? Tja wenn wir das wüssten.
O. macht Pläne für ihren Geburtstag (fällt diese Jahr in meinen Umgang). Das ist einfach zu regeln. Aber die plant auch für die Geburtstage meine Eltern und ihres Bruders – diese Termine liegen aber alle außerhalb der Umgangszeit. Das wird wieder schwierig.
Insbesondere die Bindung zu ihrem Bruder (jetzt 19 Monate) wird immer enger. Der ist auch wirklich süß – sag ich jetzt mal ganz unvoreingenommen :)
zyllyn am 24. März 15
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Gericht mal anders
Mein letzter Eintrag war diesbezüglich etwas kurz.
Und da ich mich viel über die Gerichte beschwert habe, möchte ich nun auch etwas ausführlicher schreiben, was diesmal gut lief.
Der Richter an anerkannt, dass ich über die Umgangszeit bestimmen darf und die Mutter nicht permanent Termin vereinbaren kann, ohne mich zu fragen.
Der Richter hat der Mutter erklärt, dass 5 Hobbys für ein Kind vielleicht etwas viel sind.
Ich habe erklärt, dass O. bei uns gerne reitet. Worauf die Mutter einwirft, dass O. auch misten muß. Worauf der Richter erklärt, dass er dies für sehr sinnvoll und lehrreich für ein Kind hält.
Als die Mutter anfing sich zu beschweren, ggf. Schulsachen für kurzfristige Stundenplanänderungen in die Schule bringen zu müssen, hat der Richter gesagt: "Sie haben die Hauptsorge für O., falls ihnen dass zu viel ist, kann ich diese auch ihm übertragen" und er nickt in meine Richtung. Da war erstmal Ruhe.
Der Richter sieht die Notwendigkeit, dass O. zu einem Psychologen kommt, wenigstens zu Diagnose. Mit dieser, explizit erklärten Meinung, hat er die Mutter quasi gezwungen einer Diagnose zuzustimmen.
Außerdem hat er uns beide für erziehungsfähig erklärt, und damit eine Andeutung zum Thema Sorgerecht gemacht.
Einmal ging es der Mutter gut. Nachdem klar war, dass der Richter weniger als Freitag bis Montag nicht zulässt, hat sie erklärt – „Dann habe ich gleich einen Termin für Dich“ und auf die Akrobatikweihnachtsfeier am nächsten WE hingewiesen. Endlich wieder einen Termin „bestimmen“.
Nun mit einzelnen Terminen habe ich überhaupt kein Problem, insbesondere wenn ich vorher gefragt werde. Nun habe ich bereits im Gerichtssaal zugesagt. Dies wurde sogar protokolliert. Und trotzdem erklärt die Mutter am vergangenen WE, dass sie nicht wüsste, ob ich O. zur Feier bringe. Naja die Trainerin hat mich angerufen und wir konnten das klären.
Aber so ist sie. Im Mitteilungsheft steht auch öfters „O. wird heute von ihrem Vater abgeholt“. Obwohl sie seit Monaten weiß, dass es nicht stimmt. Und dann auch die Steigerung: „Falls O. heute wieder nicht von ihrem Vater abgeholt wird ….“. Und O. liest das, muss das lesen – da sie es ja jeden Tag vorlegt. Es ist einfach krank.
zyllyn am 08. Dezember 14
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Windmühlen
Durch wiederholtes Nachfragen hat sich das Gericht zu einer Antwort durchgerungen.
Es begrüßt meinen Vergleichsvorschlag, möchte aber einige (unwichtige) Punkt noch konkreter formuliert haben - z.B. wie die Schulsachen dann übergeben werden, und ob ich O. Samstags zur Akrobatik fahren.
Dafür gibts eine Frist und solange beauftragt er auch keinen Gutachten und beschließt auch nichts in irgendeinem der Verfahren.
Und dann bekommt die Mutter vermutlich ein Frist zum Antworten und dann, irgendwann, wird irgendwas beschlossen.
zyllyn am 30. Oktober 14
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Gericht, mal wieder
Gestern war ja wieder Termin - das Ergebnis quasi das gleiche wie zwei Wochen zuvor.
Unter anderem sind es jetzt drei Verfahren. Wirkt fast wie eine Hydra - mit einem Kopf diskutiert und es wächst ein neuer.
Der Richter ist überzeugt, das ich der Böse bin. Die arme Mutter kann für das alles nichts.
Dem Verfahrensbeistand paßt es nicht, wenn ich aus ihren Gutachten zitiere - und das dann für meine Argumentation spricht. So könne man das nicht sehen.
Die Mutter ist vorwiegend ruhig, genau wie ihre Anwältin. Sie lehnen einfach nur alles ab was ich vorschlage. Wahrscheinlich schon aus Prinzip. Wenn man nach Gründen fragt, dann kommt nichts.
Ich diskutiere viel mit dem Richter, weil es nicht angehen kann, dass Argumente mal so und mal so ausgelegt werden, Hauptsache die Mutter kommt dabei besser weg.
Ein kleiner Lichtblick - die Mutter wollte eine ihrer Aussage mit eMails untermauern, aber da stand eben genau das Gegenteil - nämlich das was ich gesagt habe. Nunja nun will der Richter unseren gesamten eMail-Verkehr dieses Jahres lesen. Offensichtlich hat er zu wenig zu tun.
Naja, wir wollen mal einen Vergleich anbieten, welche alle Verfahren beendet. Mal sehen ob die Mutter darauf eingeht.
Konkret - Umgang von Freitag auf Montag ohne direkte Übergaben, O. kommt zum Psychologen und es bleibt beim gemeinsamen Sorgerecht.
Den Umgang haben Verfahrensbeistand und Jugendamt so vorgeschlagen, und damit ist anzunehmen, dass der Richter sich dem anschließt. Um den Psychologen wird die Mutter nicht herumkommen - die Kinderärztin hat nochmal nachgelegt. Und mit der Lösung der "Psychologen-Frage" fällt das einzige Argument für eine alleinige Sorge - wahrscheinlich.
Der Vergleich würde also am Endergebnis nichts ändern, aber ne Menge Zeit und Kosten sparen.
Falls jemand mit mir wetten mag - die Mutter wird trotzdem ablehnen.
zyllyn am 02. Oktober 14
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Neues vom Gericht
Die Mutter hat sich mal wieder an das Gericht gewandt. Sie möchte das alleinige Sorgerecht. Als Begründung führt sie eine lange Liste mit „Umgangsverfehlungen“. Und die Tatsache, dass ich möchte, dass O. einem Psychologen vorgestellt wird.
Nach allen Informationen die ich bisher gesammelt habe, wird sie damit keinen Erfolg haben. Aber Stress, den werden wir haben …
Und mal wieder passend zur Urlaubszeit. Man muss ja irgendwie präsent bleiben.
zyllyn am 24. Juli 14
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Termin vor dem OLG
Als ich komme, sind Mutter und Kind schon da. O. freut sich riesig mich zu sehen.
Das Gericht entscheidet schon bevor es losgeht, dass O. zu Beginn noch nicht gehört wird. Das sellt die Mutter vor ein Problem, das der Betreuer für O. noch nicht da ist. Nach ca. 20 Minuten können wir anfangen.
Das Gericht ist deutlich voreingenommen - Ich bekomme Sprüche zu hören wie "Na sie haben doch Umgang.", "Warum wollen sie sich das überhaupt antun - es ist doch einfacher für sie, wenn sie das Kind Montags nicht in die Schule bringen müssen."
Die Mutter ist mal wieder nicht in der Lage auf klare Fragen direkte Antworten zu geben.
Kindesbeistand und Jugendamt folgen dem Verfahren nur halb und sitzen eher wie Schulmädchen da und kichern über Privatthemen.
O. hat auf Befragungen bisher nicht sinnvoll reagiert. Ich wollte nie eine Gerichtsverhandlung und ich habe auch vor dem AG gesagt, das O. nicht befragt werden sollte, um ihr den Stress zu ersparen. Die Gegenseite und der Richter waren andere Meinung. Die Befragung damals hat ein Kind offenbart, was massiv versucht der Situation zu entgehen (durch verstecken oder rumalbern). O. wird diesmal nicht befragt - gut!
Das Verfahren selber orientiert sich nur an den Anträgen der Eltern - es ist wie auf einem türkischer Basar. Das Kindeswohl wird nie hinterfragt. Am Ende wird die Zustimmung von Kindesbeistand und Jugendamt eingeholt.
Das Ergebnis war im Rahmen der Voraussetzungen (siehe oben) in Ordnung. Wir haben jetzt Planungssicherheit was Ferientermine angeht.
Aber O. wird weiter dem Stress der "Übergabe" ausgesetzt. O. darf ihren Ranzen nicht mit zu uns nehmen. Der Sonntag wird weiter sinnlos zerrissen.
O.s erste Frage nach dem Verfahren (im Beisein der Mutter) - "dauert der Papatag jetzt wieder länger?" - muss ich leider verneinen. Auch nach der Verabschiedung hat O. mir weiter gewunken.
Es wird noch Jahre dauern bis die Forschungsergebnisse der letzten 30 Jahre bei deutschen Gerichten ankommen.
zyllyn am 19. März 14
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