Dienstag, 28. März 2017
10.
Gestern war O. mal wieder unterwegs und diesmal clever genug ihrer Mutter nicht in die Arme zu laufen. Ich wollte O. dann 'pflichgemäß' zur Mutter zurück bringen. Aber die Mutter hat sich geweigert uns zusammen zu sehen. Ich solle O. alleine irgendwo lassen oder hinschicken. Sie würde sie dann abholen. Sobald sie dafür Zeit hat. Arbeiten war mal wieder wichtiger. O. hat das abgelehnt: "dann hätte ich ja gar nicht weglaufen brauchen".
Die Mutter weiß, dass O. auch dann nicht mit ihr mitgegangen wäre. Die Mutter hat keinen Zugang mehr zu O. - die einzige Kontrolle ist wegsperren.
Naja, noch 5 Wochen bis zur Verhandlung.

Ach der Verfahrensbeistand hat seine Stellungnahme abgegeben. Alte Lügen werden wieder aufgekocht. Eine konkrete Empfehlung gibt es nicht - lediglich man solle es doch so machen wie es der Gutachter vor zwei Jahren gesagt hat.
Zusammengefasst - O. soll gegen ihren Willen zur Mutter obwohl diese kein gewaltfreies Umfeld bieten kann und deshalb Hilfe bekommen könnte - alles indirekte Aussage der Stellungnahme, einfach nur zusammengefasst.
Klingt das nur für mich unsinnig? Das kann doch gar nicht funktionieren. Aber beschließen, beschließen könnte das Gericht sowas ...