Verzögerungen beim Jugendamt
Das für heute geplante Gespräch beim Jugendamt (als Folge von:
http://pas.blogger.de/stories/2406202/ ) wird kurzfristig abgesagt. Die Teamleiterin ist krank. Ein neuer Termin wird mir irgendwann mitgeteilt. Ein Ersatz für die Teamleiterin wird erst gesucht, wenn diese länger krank sein sollte.
Ein paar Infos habe ich doch noch bekommen:
1. O.s Mutter hat die Schweigepflichtentbindung für die AWO nicht erteilt. Unabhängig davon hätte die AWO wohl auch nichts weitergeben wollen ...
2. Ein Gespräch mit der Lehrerin fand statt - O. ist klar auffällig, aber die Lehrerin bedauert wie das Schulentwicklungsgespräch (
http://pas.blogger.de/stories/2405248/ ) gelaufen ist. Der Schulpsychologe will sich das mal anschauen. Im nächsten Schuljahr. Ganz vorsichtig.
3. Das Jugendamt will Stellung zum ganzen Vorgang beziehen - im nächsten Gespräch.
zyllyn am 12. Juni 14
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Hinweise für Umgang mit dem Jugendamt
Tja, beim Jugendamt hängt es stark vom Sachbearbeiter ab. Aber viel können oder wollen die nicht machen.
Das Jugendamt wird keine Stellung beziehen, nicht mal zu Kleinigkeiten. Das haben die Eltern zu entscheiden. Das Jugendamt greift erst aktiv ein, wenn es der Meinung ist, dass die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind.
Wenn die Eltern sich streiten wird es weder vermitteln noch schlichten.
In Abhängigkeit vom Mitarbeiter gilt das alles nicht, wenn die Mutter fragt. Da kann man dann schonmal einseitig agieren.
Das Jugendamt gibt erst dann eine Stellungnahme ab, wenn es gerichtlich aufgefordert wird. Die Meinung des Jugendamtes erfährt man auch erst dann.
So zu den Tipps – nichts sofort unterschreiben. Okay das gilt allgemein. :)
Nichts unterschreiben, was eine Klausel der Art „Falls wir uns uneins sind, gilt alles trotzdem weiter“. Am Beispiel – Das Kind geht in den Kindergarten. Es wird eine Regelung gefunden mit der beide Eltern einverstanden sind. Nun kommt das Kind in die Schule und nun wäre eine neue Regelung sinnvoll. Der Mutter gefällt die alte, der Vater hätte gern eine neue. Mit der Standartklausel von oben, wird nichtmal drüber geredet. Und das ist der Grund für die Klausel – wenn ich die Eltern erstmal losgeworden bin, sollen sie gefälligst auch weg bleiben.
Vereinbarungen lieber befristen.
So ziemlich alle Sachbearbeiter die ich bisher getroffen habe, lehnen es ab irgendetwas Vorbereitetes zu lesen. Sie wollen lieber ein Gespräch, dessen Inhalt später schwer nachvollziehbar und diskussionsfähig ist. Da kann man auch schön irgendwas missverstehen.
Darauf nicht einlassen. Die Unterlagen da und den Empfang quittieren lassen, z.B. vor dem Gespräch per Fax schicken.
Daran bleiben. Das Jugendamt ist Dreh- und Angelpunkt für alle anderen Stellen. Die Leute nötigen mit den anderen Stellen zu reden. Das vermeidet die „davon wusste ich noch gar nichts“-Gespräche.
zyllyn am 06. Juni 14
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Hinweise für den Umgang mit Gerichten
Meiner Meinung nach, sollte die gesetzliche Regelung wie folgt aussehen. Das (oder die) Kind(er) sind zu 50% bei einem Elternteil und zu 50% bei dem anderen. Die Kosten werden genauso geteilt. Alles andere ist Absprache. Dieser Ansatz funktioniert in vielen anderen Ländern sehr gut. Es führt dazu, dass trotzdem nur ca. 10% der Kinder tatsächlich z.B. wöchentlich wechseln. Aber der wesentlichere Effekt ist, dass niemand um „seine“ Zeit kämpfen muss. Die Eltern sind viel offener für Absprachen. In Deutschland ist es eher so, dass ein Elternteil 100% für sich beansprucht und den anderen zum Bittsteller degradiert. Und die Anwälte unterstützen das.
Gerichte sollten alle Streitigkeit abweisen und die Eltern zu Therapien „zwingen“. Einige Gerichte machen dies bereits. Oft reicht ein Hinweis wie: Gehen sie Acht mal zu den Sitzungen. Danach rede ich mit dem Therapeuten und falls einer von Ihnen nicht konstruktiv mitgearbeitet hat, muss ich annehmen, dass er für die Erziehung des Kindes nicht geeignet ist.
Meine Erfahrungen vor Gericht zeigen, dass es zugeht wie auf einem türkischen Bazar. Was will der eine? Was will die andere? Und am Ende kommt irgendwas dazwischen raus. Meist will ein Elternteil alles und der andere macht einen sinnvollen Vorschlag. Was rauskommt ist murks. Am Ende wird Jugendamt und Verfahrensbeistand befragt, ob dies dem Kindeswohl entspricht, es wird abgenickt und alle gehen nach Hause.
Stellen wir uns Tarifverhandlungen vor: Allen ist klar 5% sind realistisch (ein Beispiel). Aber eine Seite sagt 0% und die andere 10%. Und dann trifft man sich in der Mitte. Wäre einer mit dem sinnvollen Vorschlag gestartet, wären 2,5% oder 7,5% rausgekommen.
Was lernen wir daraus – deutlich mehr fordern, zurückrudern kann man immernoch. Fühlt sich scheiße an, aber so ist die aktuelle Gerichtswelt in Deutschland.
zyllyn am 06. Juni 14
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04.06.2014 Papatag
Als ich in die Schule kam, saß O. noch schlecht gelaunt bei den Hausaufgaben. Es dauerte auch fast noch eine Stunde, bis sie fertig war. Naja, man kann nur eins - bocken oder arbeiten.
Akrobatik war damit gelaufen und wir habe die verbliebene Stunde mit Kleinigkeiten zugebracht.
Pünktlich 17 Uhr wollte ich sie zur Mutter bringen, aber es machte keiner auf. Gut das ist nichts Neues - sie kommt meistens zu spät. Im Nachbargarten haben eine paar Kinder gespielt, O.s Freundin war auch dabei. Ich habe kurz mit dem Eltern geredet und O. dann dort gelassen. Das ist sowieso der übliche Ablauf, die Mutter begrüßt uns an der Tür und O. geht rüber zu ihrer Freundin.
Dann klingen nur die Begründungen vor Gericht wie Hohn - O. muss 17 Uhr zu Hause sein, damit sie sich auf die Schule vorbereiten und Dinge mit der Mutter machen kann ....
Kurz vor halb sechs bekomme ich eine SMS - ich solle endlich O. vorbeibringen. Der Ton besserte sich auch nicht, so habe ich erst einmal die gerichtlich vereinbarte Übergabezeit und das ständige zu spät kommen der Mutter thematisiert. Die Mutter hat lieber mit Polizei gedroht.
Gefühlte 50 SMS später habe ich es dann aufgeklärt.
Was lernen wir daraus? Die Mutter nimmt automatisch an, ich wolle mich nicht an Vereinbarungen halten. Ich werde nicht nach O. gefragt, sondern es werden Anschuldigungen vorgebracht und Befehle gebellt.
O. hat berichtet, die Mutter hätte am Sonntag im Auto noch sehr geschimpft. Mehr auf mich, aber das überrascht ja nicht.
O. hat mir noch erklärt, dass was ich sage stimmt nicht und wenn ich irgendwas Schriftliches hätte, dann wäre das gefälscht. Hmm ich kann mich nicht erinnern, ob ich mit 7 Jahren von möglichen Fälschungen wusste. Klingt mir auf jeden Fall nicht nach dem Wortschatz eines Kindes.
Darüber hinaus kann O. später, wenn sie älter ist, alles hinterfragen. Ich bin immer ehrlich zu ihr, ggf. halt ich Information zurück oder erkläre es kindgerech. Und ich kenne inzwischen genug Fälle in denen das Kind den betreuenden Elternteil gewechselt hat, weil es gemerkt hat, dass es beschissen wurde. Vertrauensmissbrauch ist das was am meisten weh tut.
zyllyn am 06. Juni 14
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(eigentlich) langes Wochenende
Die Richter vom OLG waren der Meinung, Feiertage wie Vatertag werden nicht explizit geregelt, sie werden einfach dem nächsten Wochenende zugeschlagen und bei wem O. auch immer an dem WE wäre, mit dem hat O. ein langes WE.
Eine solche Regelung sollte studierten Eltern reichen, das müsse man nicht extra aufschreiben. Ich war anderer Meinung, aber das war dem Gericht egal.
Tja, der Frau Dokter hat es auch nicht gereicht. Sie mag sich an so etwas nicht erinnern. Es gilt nur was aufgeschrieben wurde. Ob das für O. in Einzelfall sinnvoll ist, ist dabei nicht relevant.
Und ich war wiedermal so doof, mich dem zu fügen, um Streit - insbesondere vor O. - zu vermeiden.
So habe ich O. erst Freitagabend vom Tanzen abgeholt. Nur war kein Tanzen. Das hatte ich mir zwar schon gedacht und deshalb nachgefragt - aber die Antwort war eben eine Lüge.
O. hatte sich explizit eine frühere Abholung gewünscht - was ich mit Hinweis auf die Tanzstunde nicht realisiert habe.
Wir hatten die Tage bei uns einen Reit-Lehrgang und O. wollte und sollte daran teilnehmen. Das hat die Mutter gekonnt verhindert. Samstag war dann noch ein Kindergeburtstag und so habe ich mit meiner Tochter bald mehr Zeit im Auto als irgendwie anders verbracht.
Und man sieht wie O. und ihre Schwester leiden. Sie sehen sich so selten und wenn es mal länger sein könnte, dann schießt die Mutter wieder quer. O. braucht ein bis zwei Tage um überhaupt ankommen zu können und den ganzen psychologischen Ballast der Mutter abwerfen zu können. Und dann ist ein „normales“ Wochenende schon wieder vorbei. Sonntagnachmittag ist O. dann wieder aufgeregt und verzögert alle Aktivitäten – als wolle sie verhindern, dass die Zeit vergeht und die Übergabe naht.
Gestern war dann Kindertag und wir sind nach Erfurt auf die ega gefahren. Es war schön zu sehen, wie entspannt O. an diesem Sonntagnachmittag war. Sie hat nicht nach Uhrzeiten oder verbleibender "Restzeit" gefragt - einfach weil sie nicht damit gerechnet hat dort abgeholt zu werden. Die Mädels haben zusammen gespielt und getobt.
Und wir haben den Tag schön ausklingen lassen und ihre Mutter hat sie notgedrungen (sie wollte wohl nicht 10 Minuten länger nach Erfurt fahren) dann erst später bei uns Zuhause abgeholt.
Btw - In der Diskussion vorher war auch das Jugendamt involviert. Die gleiche Sachbearbeiterin die mit beim Gericht saß - ein einzelner Satz hätte die ganze Diskussion klären können. Aber Schweigen im Walde.
Und die Lehrerin hat sich auch seit 1 1/2 Wochen nicht mehr gemeldet ...
zyllyn am 02. Juni 14
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