Das Gutachten
ist heute gekommen. Von Neutralität kann keine Rede sein.
Ein Beispiel:
Mutter (38 Wochenstunden) + Lebensgefährte (40 Stunden in 3-fach Schicht) haben mehr Betreuungskapazität als ich (mit 30 Stunden) + Lebensgefährtin (zu Hause) + Mutter meiner Lebensgefährtin (Renterin, wohnt bei uns im Haus).
Und das Ergebnis - Empfehlung alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht für die Mutter. Insbesondere ohne sinnvolle Begründung, wie das die Situation verbessern könnte.
Irgendwann später schreibe ich noch mehr ...
zyllyn am 19. April 15
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