BVerfG
Ich hab den Sachverhalt mal ans Bundesverfassungsgericht geschickt. Mal schauen ob was dabei rauskommt.
zyllyn am 16. Januar 18
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Zeitspiel
Der Termin heute ging schnell. Die Richterinnen haben einfach ihr Programm durchgezogen.
Was sagt das Kind? (Anhörung) - okay nichts neues
Was wollen sie?
Was will die andere Seite?
Können sie sich einigen? Nein?
Okay, dann bestimmen wir einen Gutachter und sehen dann weiter ...
Der Gutachter soll nun überprüfen ob O.s Wille auch wirklich O.s Wille ist. Die Richterinnen zweifeln das an. Aber - und das ist ein positives aber - aber auch wenn es nicht ihr Wille sein sollte, dann möge er überprüfen ob Handeln gegen diesen Willen dem Kind nicht mehr schadet als dem Willen statt zu geben.
Schauen wir mal - das dürfte alles mindestens drei Monate dauern.
zyllyn am 03. Mai 17
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OLG
Morgen ist es nun so weit. Alleine mit 9 Frauen ... das wird bestimmt super
zyllyn am 03. Mai 17
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Kinderfeindliches System
Angefangen hatte es ja mit PAS - wie ein Elternteil versucht ein Kind dem anderen Elternteil zu entfremden.
Inzwischen bin ich eher an dem Punkt, zu erkennen, dass es das ganze "Helfersystem" ist, welches das auch noch unterstützt.
Letzte Woche war "Verkündung". Keiner kam, weil der Richter nicht ordentlich geladen hatte. Das weist er natürlich weit von sich.
O. wurde in den letzten 3 Monaten 7 mal befragt (2x Polizei, 2x Richter, 2x Verfahrensbeistand, 1x Jugendamt). O. hat immer konsistent gesagt, sie möchte zu beiden Elternteilen. Wenn das aber nicht geht, dann zu mir. Von den richterlichen Befragungen habe ich auch die Protokolle.
Und der Richter meint der Kindeswille wäre manipuliert - eine Meinung die er alleine vertritt. Alle anderen haben das Gegenteil gesagt.
Und das Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 311/08 - sagt:
"In allen Familienrechtssachen gilt, dass es ein Wohl des Kindes gegen seinen Willen nicht gibt, wenn dieser Wille ausreichend formuliert werden kann und auf förderliche Bedingungen zurückgeht." Insbesondere steht hier nichts von manipuliert - denn selbst wenn er manipuliert wäre, ändert das für das Kind nichts. Es ist sein verinnerlichter Wille.
Und der Richter spricht der Mutter das alleinige Sorgerecht zu. Er WEISS, dass das nicht die Lösung ist. Selbst mit den Lügen der Mutter hat er eigentlich keine ausreichende Begründung. Er hat es trotzdem gemacht. Und mir gleich mit mitgeteilt, dass ich ins Rechtsmittel gehen werde ...
Und um nochmal auf den Anfang zurück zu kommen - das Jugendamt hat es inzwischen zweimal abgelehnt, O. nach erlebter Gewalt durch die Mutter anzuhören. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf.
Der Verfahrensbeistand erklärt immer, die Wissenschaft - also z.B. Studien die ich zitiere - würden nicht stimmen. Und außerdem gäbe es ja auch noch andere Studie. Auf die konkrete Nachfrage nach diesen Studien bekomme ich einen Mini-Klebezettel mit zwei Namen. Bei dem einen habe ich dem Gericht bereits vorher (über das Gegengutachten) bewiesen, dass dieser Herr auf dem Wissensstand von vor 50 Jahren argumentiert - OHNE Studie, einfach nur Kraft seiner Wassersuppe.
Und vielleicht noch ein Zitat aus dem letzten Urteil: "Sie (O.) argumentiert zum gewünschten Wechselmodell allein mit dem Begriff der Gerechtigkeit." Das läßt der Richter nicht gelten. Offensichtlich ist ein deutsches Familiengericht nicht der Ort, an dem Gerechtigkeit ein Argument wäre - wo dann? bei der Mafia?
zyllyn am 06. Dezember 16
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Gericht
So nun war die lang erwartete Gerichtsverhandlung.
Zwei Stunden. Was kam raus?
Die Mutter konnte dem Richter nicht erklären, warum die alleinige Sorge bei ihr irgendwas verbessern sollte. Und sie lehnt eine Doppelresidenz kategorisch ab.
Das Jugendamt rät von Doppelresidenz ab, und ebenfalls davon einem Elternteil die Alleinsorge (oder Teile davon) zu geben. Gibt aber auch keine Empfehlung was passieren soll.
Der Verfahrensbeistand sieht das genauso. In Ergänzung soll, dann aber doch die Mutter die Alleinsorge bekommen. Auch ohne Begründung.
O. will Doppelresidenz, ich unterstütze das. Der Richter scheint nicht komplett abgeneigt.
Der Richter hat dann O. nochmal separat angehört und will Ende des Monats entscheiden.
Ich habe sie danach gefagt, was für sie die "schlimmste" Frage des Richters war - "Warum kannst Du nichts Gutes über Deine Mama sagen?" Aber selbst sowas kann ja ausgelegt werden, als Manipulation durch mich.
Falls sie keine Doppelresidenz bekommt, will sie bei mir wohnen. Mal schauen was der Richter draus macht.
zyllyn am 11. November 16
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Sorgerechtstermin
Ich habe gerade etwas Zeit, also will ich mal rekapitulieren. Fangen wir mit dem Gericht an.
Wir hatten eine Gerichtsverhandlung. Der Gutachter war auch eingeladen. Der Gegengutachter nicht - welch Überraschung.
Der Gutachter hat sein Gutachten verteidigt. Er musste zugeben, der Mutter lediglich aus Kontinuitätsgründen den Vorrang gegeben zu haben. Doppelresidenz wäre besser, wenn die Kommunikation passen würde. Sprich - Mutter fahre weiter Deinen Blockade-Kurs.
Warum eine Residenz gegen den Willen eines Elternteils bestimmt werden kann, eine Doppelresidenz aber nicht, hat der Gutachter trotz zweimaligem Nachfragen nicht beantwortet.
Das O. eine Doppelresidenz möchte, wurde vom Gutachter in Abrede gestellt. Die Aussagen vom Kind (aus seinem Gutachten! - bei Vater UND Mutter) können dafür nicht herangezogen werden - NUR seine Zusammenfassung, und da steht es nicht drin. Ich bin bald vom Stuhl gefallen. Mein Anwalt hat noch mehrmals die fehlende Unparteilichkeit des Gutachters aufgezeigt und dann wurde diesem vom Gericht gedankt und er wurde entlassen. So einfach kann man ein paar tausend Euro verdienen und einem Kind die Kindheit weiter versauen.
Und insbesondere bei diesem Gutachter scheine ich nicht der einzige zu sein. Einfach mal Gutachter Weckel in die Suchmaschine eingeben.
Nachdem der Gutachter nun weg war, stand die Frage im Raum - wie nun entscheiden?
Da kam die Stunde des Jugendamts, welches eine aufsuchende Familientherapie anbot. So richtig, mit zwei Leuten die dafür ausgebildet sind und regelmäßig zu einem nach Hause kommen. Und so lange wie nötig. Warum erst jetzt? Das wäre auch bei der Schulfrage vor nem Monat gegangen, oder zu Beginn des Sorgerechtsverfahren vor 1 1/2 Jahren, oder bei Abbruch der Gespräche durch das Jugendamt vor 3 Jahren?
Wie auch immer. Ich stimme direkt zu. Die Mutter sträubt sich. Bedingung des Jugendamts ist, das keine weiteren Verfahren eingeleitet werden. Wir sind zwischen im 10. Verfahren - und lediglich für das Scheidungsverfahren habe ich den Antrag eingereicht ...
Also möchte die Mutter gleich noch die Teilnahme an diversen Veranstaltungen klären lassen, weil sie ja sonst wieder Anträge stellen muss. Ich stimme zu - wenn ein entsprechender zeitlicher Ausgleich gefunden wird.
Aber einverstanden ist die Mutter immer noch nicht. Der Richter erklärt ihr, dass er keine andere Lösung sieht. Selbst wenn er ihrem Antrag (alleiniges Sorgerecht) statt geben würde, würden ihre Kritikpunkte nicht verschwinden. Nicht das ihn das in der Vergangenheit davon abgehalten hätte für die Mutter zu entscheiden. Die immer neuen Anträge gehen damit auch auf sein Konto, die Mutter sucht seine Bestätigung und bekommt sie regelmäßig. Ohne sinnvolle Begründung.
Die Mutter bekommt vom Richter (gegen den Willen aller anderen Anwesenden, inklusive der Anwältin der Mutter) eine Woche Bedenkzeit.
Damit endet der Termin nach zwei zähen Stunden ...
Das Ganze ist jetzt sieben Wochen her. Und in drei Wochen sind 'bereits' die ersten Gespräche ...
Es ist so lächerlich.
zyllyn am 12. Mai 16
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Verhandlung
Gestern war nun der Termin.
Die Mutter ist mit Anwältin erschienen.
Meine Anwalt war zufälllig gleichzeitig im OLG nebenan, aber der Richter war nicht bereit unseren Termin zwei Stunden nach hinten zu schieben. Mein Anwalt hat mir geraten ohne Anwalt hinzugehen. Ich hatte dabei etwas Bauchschmerzen, aber es ging.
Der Richter war überrascht, dass die Mutter mit Anwältin auftauchte und schien das nicht so sinnvoll zu finden.
Gedauert hat es gut zwei Stunden. Vorwiegend, weil die Mutter immer von ihrer Schule geschwärmt hat. Auch bei direkten Fragen nach anderen Schulen, welche sie z.B. nehmen würde, wenn ihre Favorit (warum auch immer) nicht mehr in Frage käme. Wieder und wieder.
Der Richter hat immer die Meinung vertreten, wir beide sind Schuld. Zu gleichen Teilen. Aber ich denke er hat schon registriert, dass die Mutter sehr bockig war.
Das Jugendamt hat ein Gesprächsangebot unterbreitet. Und so werden wir morgen noch einmal über die Schulen reden. Wenn wir uns nicht einigen, dann wird der Richter entscheiden, wer die alleinige Schulsorge bekommt. In meinen Augen nicht die beste Lösung. O. wird dann auf eine Schule müssen, von der sie weiß, dass der andere Elternteil dagegen ist. Zwischendurch war mal im Gespräch, dass O. bei nicht Einigung auf die dem Wohnort nächstgelegene Schule geht. Das hätte mehr Druck ausgeübt und hätten bei Nichteinigung beide als "Verlierer" zurück gelassen. So wird die Mutter weiter blockieren, hoffen die alleinige Macht zu bekommen und wahrscheinlich auch erhalten. Sie ist schließlich die Mutter.
Aus dem einen Vorschlag der Mutter, meinen sieben und den verbleibenden drei in Frage kommenden Schulen, wurden drei ausgewählt. Aus jeder Kategorie eine. Nicht fair, nicht sinnvoll, aber besser als nichts.
Mal schauen was morgen rauskommt.
zyllyn am 09. Februar 16
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Gericht, die x-te
Ich habe versucht zu zählen, aber was solls.
Gestern erreicht mich der Antrag der Mutter per einstweiliger Anordnung meine Zustimmung zur Schule zu ersetzen.
Diesmal gibts sogar einen Erörterungstermin - am Montag.
Das wars dann mal wieder fürs Familienleben für den Rest der Woche.
Mein Anwalt hat so kurzfristig keine Zeit. Vier andere Anwälte auch nicht. Danach hatte ich Glück. Eine Kanzlei teil sich rein, ein Kollege macht das Schreiben (weil er diese Woche da ist), der andere kommt mit ins Gericht (weil er ab Montag wieder da ist).
Das sind mal wieder ca. 600,- für nix. Und Stress. Und Ärger.
Inhaltlich sind im Antrag wieder nur Lügen und Verdrehungen. Ich hoffe der Richter ist bereit auf die Fakten zu hören. Die sprechen eine klare Sprache und das gegen die Mutter.
zyllyn am 03. Februar 16
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Hoffen
mit etwas Abstand kann ich die einstweilige Anordnung differnzierter betrachten.
Im Prinzip hat die Mutter nichts erreicht. O. wird nicht auf diese Schule gehen. Es gibt eine Warteliste und die Schule nimmt keine Kinder, wenn ein Elternteil dagegen ist - Gericht hin oder her.
Die Mutter hat lediglich bewiesen, dass sie statt zu reden lieber zu Gericht geht.
zyllyn am 19. Januar 16
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Immer drauf
Nächste Woche soll O. an eine Schule zum Probeunterricht. Das habe ich erst eine Woche vorher erfahren. Und auch nur per mehrfaches Nachfragen.
Ich bin mit der Schule nicht einverstanden, da sie bis 17 Uhr geht. O. soll nicht noch länger abgestellt werden.
Also habe ich der Mutter mitgeteilt, dass ich mit dieser Schule nicht einverstanden bin. Daher macht auch der Probeunterricht keinen Sinn und sollte ausfallen.
Die Mutter antwortet nicht, und als ich gestern O. in der Schule abhole, bekomme einen Brief vom AG. Meine Zustimmung wurde vom AG ersetzt. O. geht zum Schnupperunterricht.
Rücksprache des Gerichts mit mir war nicht notwendig. Rechtsmittel sind nicht zugelassen.
Es reicht wenn die Mutter irgendwelchen manipulativen Scheiß an das Gericht schickt.
Ach und eine Begründung für diese Entscheidung gibt das Gericht auch nicht. Oder eine Erklärung warum das für O. sinnvoll ist.
Also jetzt geht O. zum Schnupperunterricht. Und mit einem solchen Beschluss im Rücken wird die Mutter die Schulfrage überhaupt nicht mehr diskutieren - falls sie es je vorhatte. Es werden einfach Tatsachen geschaffen und notfalls das Gericht angerufen. So sieht gemeinsames Sorgerecht in Deutschland aus.
Die Mutter verweigert Gespräche, informiert nicht und bekommt von allen Recht genau so weiterzumachen.
Ich hoffe ich stehe das aktuelle Verfahren noch durch. Irgendwie muss ich - für O. Aber Kraft ist keine mehr übrig.
Und dann hat sich die Woche noch die Nichte (13 J.) eines Arbeitskollegen erfolgreich vor einen Zug geworfen. Scheidungkind, die Mutter hat auf der Grund der Arbeit keine Zeit, die Schule war zu stressig.
Evtl. Parallelen sind vermutlich reiner Zufall. Und das O. schon mit 7 von Selbstmord geredet hat, war ja nur Suche nach Aufmerksamkeit ...
zyllyn am 16. Januar 16
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