Hinweise für den Umgang mit Gerichten
Meiner Meinung nach, sollte die gesetzliche Regelung wie folgt aussehen. Das (oder die) Kind(er) sind zu 50% bei einem Elternteil und zu 50% bei dem anderen. Die Kosten werden genauso geteilt. Alles andere ist Absprache. Dieser Ansatz funktioniert in vielen anderen Ländern sehr gut. Es führt dazu, dass trotzdem nur ca. 10% der Kinder tatsächlich z.B. wöchentlich wechseln. Aber der wesentlichere Effekt ist, dass niemand um „seine“ Zeit kämpfen muss. Die Eltern sind viel offener für Absprachen. In Deutschland ist es eher so, dass ein Elternteil 100% für sich beansprucht und den anderen zum Bittsteller degradiert. Und die Anwälte unterstützen das.
Gerichte sollten alle Streitigkeit abweisen und die Eltern zu Therapien „zwingen“. Einige Gerichte machen dies bereits. Oft reicht ein Hinweis wie: Gehen sie Acht mal zu den Sitzungen. Danach rede ich mit dem Therapeuten und falls einer von Ihnen nicht konstruktiv mitgearbeitet hat, muss ich annehmen, dass er für die Erziehung des Kindes nicht geeignet ist.
Meine Erfahrungen vor Gericht zeigen, dass es zugeht wie auf einem türkischen Bazar. Was will der eine? Was will die andere? Und am Ende kommt irgendwas dazwischen raus. Meist will ein Elternteil alles und der andere macht einen sinnvollen Vorschlag. Was rauskommt ist murks. Am Ende wird Jugendamt und Verfahrensbeistand befragt, ob dies dem Kindeswohl entspricht, es wird abgenickt und alle gehen nach Hause.
Stellen wir uns Tarifverhandlungen vor: Allen ist klar 5% sind realistisch (ein Beispiel). Aber eine Seite sagt 0% und die andere 10%. Und dann trifft man sich in der Mitte. Wäre einer mit dem sinnvollen Vorschlag gestartet, wären 2,5% oder 7,5% rausgekommen.
Was lernen wir daraus – deutlich mehr fordern, zurückrudern kann man immernoch. Fühlt sich scheiße an, aber so ist die aktuelle Gerichtswelt in Deutschland.
zyllyn am 06. Juni 14
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