Hinweise für Umgang mit dem Jugendamt
Tja, beim Jugendamt hängt es stark vom Sachbearbeiter ab. Aber viel können oder wollen die nicht machen.
Das Jugendamt wird keine Stellung beziehen, nicht mal zu Kleinigkeiten. Das haben die Eltern zu entscheiden. Das Jugendamt greift erst aktiv ein, wenn es der Meinung ist, dass die Eltern dazu nicht mehr in der Lage sind.
Wenn die Eltern sich streiten wird es weder vermitteln noch schlichten.
In Abhängigkeit vom Mitarbeiter gilt das alles nicht, wenn die Mutter fragt. Da kann man dann schonmal einseitig agieren.
Das Jugendamt gibt erst dann eine Stellungnahme ab, wenn es gerichtlich aufgefordert wird. Die Meinung des Jugendamtes erfährt man auch erst dann.
So zu den Tipps – nichts sofort unterschreiben. Okay das gilt allgemein. :)
Nichts unterschreiben, was eine Klausel der Art „Falls wir uns uneins sind, gilt alles trotzdem weiter“. Am Beispiel – Das Kind geht in den Kindergarten. Es wird eine Regelung gefunden mit der beide Eltern einverstanden sind. Nun kommt das Kind in die Schule und nun wäre eine neue Regelung sinnvoll. Der Mutter gefällt die alte, der Vater hätte gern eine neue. Mit der Standartklausel von oben, wird nichtmal drüber geredet. Und das ist der Grund für die Klausel – wenn ich die Eltern erstmal losgeworden bin, sollen sie gefälligst auch weg bleiben.
Vereinbarungen lieber befristen.
So ziemlich alle Sachbearbeiter die ich bisher getroffen habe, lehnen es ab irgendetwas Vorbereitetes zu lesen. Sie wollen lieber ein Gespräch, dessen Inhalt später schwer nachvollziehbar und diskussionsfähig ist. Da kann man auch schön irgendwas missverstehen.
Darauf nicht einlassen. Die Unterlagen da und den Empfang quittieren lassen, z.B. vor dem Gespräch per Fax schicken.
Daran bleiben. Das Jugendamt ist Dreh- und Angelpunkt für alle anderen Stellen. Die Leute nötigen mit den anderen Stellen zu reden. Das vermeidet die „davon wusste ich noch gar nichts“-Gespräche.
zyllyn am 06. Juni 14
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